Montag, 12. Januar 2009


2008 war das Jahr der schlechten Nachrichten

Deswegen konnte es wohl auch nicht enden, ohne dass die bereits mehrfach (hier, hier, hier und hier) an dieser Stelle erwähnte Dame von der Frankfurter Börse - auf gleicher Höche mit Barack Obama - noch ein weiteres Mal ins Bild geriet (siehe: Financial Times Ausgabe vom Wochenende vor Weihnachten)
Geld her!

Die Aktionäre des mittlerweile verstaatlichten Geldinstituts "Northern Rock" planen, wie die Times heute berichtet (hier klicken), wegen der geringen Höhe der erhaltenen Abfindungen ( 5 Pence pro Aktie) Klage gegen den britischen Staat zu erheben. Bei der staatlichen Rettungsaktion die das Unternehmen vor dem Untergang bewahrte, sei fälschlich unterstellt worden dass die Bank kein "going concern" mehr gewesen sei und daher der Wert der Aktien zu tief angesetzt worden.

Es ist nach wie vor interessant, dass die tiefen Taschen des Staates ein attraktiveres Angriffsziel für die Kläger darstellen, als die der für die Misere des Unternehmens verantwortlichen Northern Rock Führungskräfte bzw. ihrer D&O Versicherer.

Freitag, 19. Dezember 2008


Frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr, sowie ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2009!

Mittwoch, 17. Dezember 2008

Der passende Cartoon zum vorangehenden Beitrag:









Dienstag, 16. Dezember 2008



Wie Computermodellierungen zum Zusammenbruch der Märkte beitrugen

Die Zeitschrift Scientific American hat (hier) einen interessanten Artikel veröffentlicht, der analysiert wie fehlerhaften Annahmen die als Grundlage für computermodellierte Risikoberechnungen dienten, zum Zusammebruch der Finanzmärkte beitrugen. Ich warte mit Spannung auf die Stellungnahmen aus der Versicherungsindustrie und Versicherungsaufsicht, wo derartige Modellierungen in der Vorbereitung auf die regulatorischen Anforderungen unter dem "Solvency II" Regime eine wichtige Rolle spielen.

Freitag, 12. Dezember 2008

Pflicht des Versicherers zur Anspruchsabwehr nicht abdingbar

In einem kürzlich veröffentlichten Memo der Versicherungsaufsichtsbehörde des Staates New York vertritt diese die Ansicht, dass eine Klausel in der die Anspruchsabwehr dem Versicherungsnehmer auferlegt wird, in einem D&O Vertrag nicht zulässig sei (für den englischsprachigen Volltext hier klicken).
Die Stellungnahme von Carrie Cope, einer in Chicago ansässigen Anwältin, warum dies sowohl aus rechtlichen wie auch aus praktischen Gründen abzulehnen ist, kann hier nachgelesen werden.

(via D&O Diary)

Donnerstag, 11. Dezember 2008

Unterwegs


Dienstreisebedingt hatte ich in den letzten Tagen leider keine Zeit für neue Posts. Während der Wartezeit auf einen Flug ab Stansted Airport fiel mir dabei folgendes auf:
Ich frage mich was hinter dieser Flut an Information zum Offentsichtlichen steckt.