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In einer interessanten Pressemitteilung informierte das Bundesminsiterium der Justiz (BMJ) heute über eine aktuelle Konferenz zum Thema "Kollektive Rechtsdurchsetzung in Deutschland".
Vor dem Hintergrund einer Initiative der EU Kommission zum gleichen Thema verdeutlicht das BMJ unter anderem, dass eine "opt-out" Lösung, bei der ein Geschädigter aktiv werden muss um sich NICHT automatisch an einer Sammelklage zu beteiligen, mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör nicht vereinbar wäre. Vielmehr müsse der Geschädigte wählen können, ob er sich daran beiteilige oder nicht (sog. "opt-in" Lösung). Die Pressemitteilung fasst zudem den aktuellen Stand der Möglichkeiten kollektiver Rechtsdurchsetzung in Deutschland zusammen: