Freitag, 31. Oktober 2008

Quote of the day

"He who sells what isn’t his’n, must buy it back or go to pris’n.”
Daniel Drew (ein "short-seller" aus dem 19. Jahrhundert)

Donnerstag, 30. Oktober 2008

Zugegeben, ich bin etwas technikverliebt...

aber Google Earth auf dem iPhone ist einfach genial, auch wenn es dem Vernehmen nach noch nicht 100% stabil laufen soll.

Wie es dazu kam

Eine nicht ganz ernst zu nehmende Erklärung der US sub-prime Krise




Bußgeld wegen unzureichender Vorkehrungen gegen Geldwäsche


Die Financial Services Authority (FSA) hat heute hier mitgeteilt gegen die Sindicatum Holdings Limited (SHL) eine Geldbuße in Höhe von £49,000 sowie in Höhe von £17,500 gegen deren Money Laundering Reporting Officer (MLRO = Geldwäsche-Beauftragten) verhängt zu haben.

Die SLH hatte nach Ansicht der FSA keine ausreichenden Vorkehrungen eingerichtet um die Identität ihrer Kunden zu prüfen und aufzuzeichnen. Dies ist der erste Fall, in dem die FSA ein Bußgeld gegen den Geldwäsche-Beauftragten eines Finanzdienstleisters persönlich verhängt hat.

Dem MLRO, der auch Mitglied der Geschäftsführung ist, wird vorgeworfen es unterlassen zu haben, adäquate Prozesse einzurichten mit denen das Risko der Geldwäsche hätte kontrolliert werden können.

Auch wenn bei SLH keine Hinweise auf tatsächliche Geldwäsche-Vorgäge vorlagen, statuiert die FSA mit der Verhängung dieses Bußgeldes ein Exempel, um die Wichtigkeit des Themas zu betonen. So enthält die Presserklärung der FSA unter anderem den Hinweis darauf, dass die Höhe des in diesem Falle verhängten Bußgeldes sich auch an den begrenzten finanziellen Mitteln des Unternehmens orientiert habe, so dass ein Bußgeld in anderen Fällen durchaus höher ausfallen könne.

Mittwoch, 29. Oktober 2008


Wilkommen in London - Metropole der Messermörder!


Spiegel Online greift heute das unter dem Titel "knife crime" bekannte Problem auf, welches auch in den hiesigen Medien bei jedem Opfer neu aufflammt, aber von einer Lösung noch weit entfernt zu sein scheint.

In dem Bericht wird die Zeitung "Independent" mit einer Statistik zitiert, nach der im vergangenen Jahr 14.000 Menschen in London wegen Stich- und Schnittwunden behandelt wurden.

Die Bemühungen der Behörden, Jungedliche zu überzeugen, dass es besser ist ohne ein Messer in der Tasche durch die Stadt zu laufen, sind bislang ohne wirklich durchschlagenden Erfolg geblieben. Im Independent wird eine Statistik gezeigt, nach der die Anzahl von Schülern, die ein Messer mit sich tragen von 20% im Jahre 2002 auf 32 % im Jahre 2005 angestiegen ist.

Inzwischen ist die Polizei befugt auch ohne konkreten Verdacht auf der Strasse Taschenkontrollen durchzuführen. Zwar vermeldet die Statistik der Metropolitan Police derzeit einen Rückgang um 10,2% bei "knife crime", aber bis man sich in London, gerade als Jugendlicher, auf der Strasse wieder einigermassen sicher fühlen kann, wird wohl noch einige Zeit vergehen.

Dienstag, 28. Oktober 2008


Jetzt auch ein niederländischer Versicherer!

Wie NRC Handelsblad heute berichtet erhält nach der ING Bank nun auch Versicherer Aegon eine Kapitalspritze und zwar in Höhe von 3 Mrd. EUR. Als "Beigabe" gibt es ausserdem noch zwei vom Staat bestimmte Aufsichtsratsmitglieder. Zudem muss das Management in diesem Jahr auf Bonuszahlungen verzichten.
Erstaunlicherweise wurde Aegon anscheinend staatlicherseits ermutigt bei der Inanspruchnahme der finanziellen Unterstützung keine falsche Bescheidenheit zu zeigen. Der Versicherer hatte 2 Mrd. EUR eigentlich als ausreichend angesehen. Daraufhin wurde dem Unternehmen nach Informationen von NRC Handelsblad ein Betrag von weiteren 1 Mrd. EUR zu etwas günstigeren Konditionen angeboten.
Nach Angaben von Finanzminister Bos (PvdA) ist Aegon ein kerngesundes Unternehmen, doch sei die Kapitalbeschaffung für den Versicherer derzeit schwer, da sowohl Banken wie auch Anleger momentan sehr risikoavers agierten.


Murks oder Meisterwerk? Hauptsache es wird reguliert!

Vor rund einem Jahr, am 30. Oktober 2007 ist hier der Legal Services Act verabschiedet worden. Die darin enthaltenen Reformen treten sukzessive, über einen Zeitraum bis 2011 in Kraft. Einige der Neuregelungen gehen dabei weit über das hinaus, was das kürzlich in Deutschland in Kraft getretene Rechtsdienstleistungsgesetz zulässt.
Als neue Rechtsformen gibt es Legal Disciplinary Partnerships (LDP), welche den Zusammenschluss verschiedener in England existierender juristischer Berufe wie solicitors, licensed conveyancers, barristers, law cost draftsmen, notaries public, patent- und trademark agents ermöglichen und die so genannten ABS (Alternative Business Structures), in denen die multi-disziplinäre Zusammenarbeit von Anwälten mit anderen Berufen möglich wird. An Letzteren sollen sich dann auch nicht-Anwälte (ganz oder teilweise) als Eigentümer beteiligen können. Dies soll sogar im Rahmen einer Börsennotierung möglich sein.
Während auf der Ebene der Organisationsform und Kapitalbeteiligung also die Möglichkeiten vielfältiger werden, kommt auf Seiten der Fachaufsicht ebenfalls ein weiterer Grad an Komplexität hinzu.
So wurde im Rahmen der letzten Reform der Law Society die Aufsicht über solicitors entzogen und der neu geschaffenen Solicitors Regularory Authority (SRA) zugewiesen. Die Law Society ist jetzt „nur“ noch für die Interessenvertretung dieses Berufsstandes zuständig. Ähnlich verhält es sich bei den barristers, die vom Council of the Bar repräsentiert, aber vom Bar Standards Board (BSB) beaufsichtigt werden.
Mit dem Legal Services Act wurde nun zusätzlich das Legals Services Board (LSB) geschaffen, welches der SRA und dem BSB als Regulator übergeordnet wurde. Das LSB soll dann u.a. auch darüber entscheiden, welche (gegebenenfalls noch einzurichtende) Stelle in Zukunft die Erlaubniserteilung und Überwachung der Alternative Business Structures zur Aufgabe haben soll. Das LSB soll aus 5 Juristen und 4 Laien bestehen, zudem soll ihm noch ein consumer panel (Verbraucherrat) beigeordnet sein.
Um das nach Aussagen von Juztizminister Jack Straw vorrangige Ziel des neuen Gesetzes, nämlich einen stärkeren Verbraucherschutz zu erreichen, kommt mit dem Office for Legal Complaints (OLC) noch eine weitere Institution hinzu. Das OLC soll, ähnlich wie der Ombudsman im Financial Services Bereich, Anlaufstelle für alle Streitigkeiten von Verbrauchern (= Mandanten) sein und Fälle bis zu einem gewisser Höhe nach eigenem Ermessen entscheiden können.
Die Meinungen gehen darüber auseinander, ob für die mit der zukünftig zulässigen Beteiligung von nicht-Juristen einhergehende Kapitalbeschaffungsmöglichkeit überhaupt ein nennenswerter Bedarf in der Anwaltschaft besteht. Ferner erscheint es mir fraglich, ob die zunehmende Komplexität sowohl auf der Ebene der Berufsausübung wie auch gleichzeitig auf der Ebene der Aufsicht tatsächlich zu besseren Ergebnissen für die Anwälte und Ihre Klienten führen wird.
Für die Antwort auf die Frage "Murks oder Meisterwerk?" gilt also der unvergessene Satz von Franz Beckenbauer: Schaun' mer mal!

Montag, 27. Oktober 2008

Gegenläufige Tendenz?

Während die Bundesjustizministerin heute zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Justizberufe begrüßenswerterweise das "Bündnis für das deutsche Recht" geschlossen hat, fürchtet London wieder einmal um seinen Ruf als Standort für internationale Rechtsstreitigkeiten.

Die Times berichtet in einem aktuellen Artikel, dass sich die Kosten eines heute im High Court beginnenden Prozesses über die Kontrolle einer Aluminiumfabrik in Tadschikistan auf bis zu 90 Mio. GBP belaufen könnten. Bislang sind nach Angaben der Times nur zwei andere aus der Wirtschaft stammende Fälle bekannt, die teuerer waren.

Der Streit hat bereits zu Verfahren in mehreren Ländern geführt und wird zwischen zwei der weltgrößten Aluminiumproduzenten ausgetragen, nämlich Rusal, dem Russischen Unternehmen im Besitze von Oleg Deripaska und dem Norwegischen Unternehmen Norsk Hydro.

Vermutlich werden die erwarteten Kosten des Verfahrens nun, da die Stundensätze bei Top-Kanlzleien der City bereits GBP 750 pro Stunde erreicht haben, die Debatte über Verfahrenskosten neu entfachen. Das durchschnittliche pro-Kopf Einkommen in Tadschikistan liegt nach Angaben der Times übrigens ebenfalls bei rund 750 GBP, dies allerdings nicht pro Stunde, sondern pro Jahr!

Die englische Anwaltschaft fürchtet, das dieser Fall weiter dazu beiträgt, Unternehmen könnten sich in Zukunft entscheiden Rechtsstreitigkeiten besser an Standorten mit geringeren Gebühren auszutragen. In diesem Zusammenhang bricht die heutige Pressemitteilung des BMJ eine Lanze für den Standort Deutschland; Zitat: "Made in Germany" gilt auch als Qualitätsmerkmal für das deutsche Recht. Es ist vorhersehbar, bezahlbar und durchsetzbar. Es sorgt für einen fairen Interessensausgleich und eine angemessene Verteilung von Risiken.

Ich bin gespannt, ob sich "Made in Germany" auch auf dieser Ebene des globalen Wettbewerbs durchsetzen wird. Seine Produkte und die lokalen "Player" brauchen nach meiner Erfahrung den internationalen Vergleich jedenfalls nicht zu scheuen.