Bußgeld wegen unzureichender Vorkehrungen gegen Geldwäsche
Die Financial Services Authority (FSA) hat heute hier mitgeteilt gegen die Sindicatum Holdings Limited (SHL) eine Geldbuße in Höhe von £49,000 sowie in Höhe von £17,500 gegen deren Money Laundering Reporting Officer (MLRO = Geldwäsche-Beauftragten) verhängt zu haben.
Die SLH hatte nach Ansicht der FSA keine ausreichenden Vorkehrungen eingerichtet um die Identität ihrer Kunden zu prüfen und aufzuzeichnen. Dies ist der erste Fall, in dem die FSA ein Bußgeld gegen den Geldwäsche-Beauftragten eines Finanzdienstleisters persönlich verhängt hat.
Dem MLRO, der auch Mitglied der Geschäftsführung ist, wird vorgeworfen es unterlassen zu haben, adäquate Prozesse einzurichten mit denen das Risko der Geldwäsche hätte kontrolliert werden können.
Auch wenn bei SLH keine Hinweise auf tatsächliche Geldwäsche-Vorgäge vorlagen, statuiert die FSA mit der Verhängung dieses Bußgeldes ein Exempel, um die Wichtigkeit des Themas zu betonen. So enthält die Presserklärung der FSA unter anderem den Hinweis darauf, dass die Höhe des in diesem Falle verhängten Bußgeldes sich auch an den begrenzten finanziellen Mitteln des Unternehmens orientiert habe, so dass ein Bußgeld in anderen Fällen durchaus höher ausfallen könne.
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