Die Financial Times Online berichtet heute (hier), dass die Finanzaufsicht BaFin von allen Versicherungsgesellschaften verlangt hat, dass ein Vorstandsmitglied in der Weihnachtszeit erreichbar sein soll. Wegen der Dynamik der Krise könne "kurzfristiges Handeln" gefordert sein.
Deshalb müssten alle Gesellschaften ein Vorstandsmitglied benennen, das vom 22. Dezember bis zum 11. Januar "innerhalb eines halben Tages zu persönlichen Gesprächen mit der Aufsicht zur Verfügung stehen könnte". Die Aufsicht hat ihren Sitz in Bonn. Die Gesellschaften müssen der Krisen-Taskforce der BaFin bis zum 12. Dezember den Namen und die Handynummer des entsprechenden Vorstandsmitglieds mitteilen.
Deshalb müssten alle Gesellschaften ein Vorstandsmitglied benennen, das vom 22. Dezember bis zum 11. Januar "innerhalb eines halben Tages zu persönlichen Gesprächen mit der Aufsicht zur Verfügung stehen könnte". Die Aufsicht hat ihren Sitz in Bonn. Die Gesellschaften müssen der Krisen-Taskforce der BaFin bis zum 12. Dezember den Namen und die Handynummer des entsprechenden Vorstandsmitglieds mitteilen.
In einigen Gesellschaften stieß die Anweisung auf Unverständnis. In Versicherungskreisen hieß es dagegen, die BaFin habe auf Äußerungen prominenter Vorstände reagiert, die sich eine Störung im Winterurlaub verbeten hätten.