Freitag, 28. November 2008

Quote of the day!

"Es schien als sei die Welt geteilt in gute und böse Menschen. Die guten Menschen konnten ruhig schlafen, wohingegen die bösen Menschen tagsüber viel mehr Spass zu haben schienen"
- Woody Allen
EU-Nachbarn lieben deutsche Autofahrer

Spiegel Online zitiert heute (hier) eine Studie der AXA Versicherung, derzufolge deutsche Autofahrer in einer internationalen Umfrage die "besten Autofahrer Europas" seien. Bei der Befragung von gut 7200 Teilnehmern aus neun europäischen Ländern landeten die deutschen Autofahrer gleich fünfmal auf Platz eins und viermal auf Rang zwei.


Viele Deutsche halten den Fahrstil ihrer Landsleute für forsch und aggressiv - im Ausland haben hiesige Pkw-Piloten hingegen einen blendenden Ruf: Einer neue Studie zufolge halten die Europäer die Deutschen für die besten Autofahrer des Kontinents. Die Briten und die Schweizer folgen auf den Plätzen zwei und drei

Auch die Deutschen selbst hielten sich in der Umfrage für die besten Autofahrer des Kontinents - allerdings bezeichneten zugleich 47 Prozent der Bundesbürger den deutschen Fahrstil als aggressiv. Weitere Ergebnisse:
  • rd. 80% der Befragten hielten Frauen für die besseren Fahrer.
  • die grosse Mehrheit hielt zu geringen Abstand für das größte Risiko im Strassenverkehr
  • rd. 25% aller deutschen Teilnehmer gaben zu selbst nicht genügend Abstand zu halten
  • 41 Prozent der Deutschen fühlten sich auf Landstraßen am sichersten
  • gerade auf Landstrassen ereignen sich in Deutschland die meisten tödlichen Unfälle.

Donnerstag, 27. November 2008

Bereitschaftsdienst für Versicherungsvorstände

Die Financial Times Online berichtet heute (hier), dass die Finanzaufsicht BaFin von allen Versicherungsgesellschaften verlangt hat, dass ein Vorstandsmitglied in der Weihnachtszeit erreichbar sein soll. Wegen der Dynamik der Krise könne "kurzfristiges Handeln" gefordert sein.
Deshalb müssten alle Gesellschaften ein Vorstandsmitglied benennen, das vom 22. Dezember bis zum 11. Januar "innerhalb eines halben Tages zu persönlichen Gesprächen mit der Aufsicht zur Verfügung stehen könnte". Die Aufsicht hat ihren Sitz in Bonn. Die Gesellschaften müssen der Krisen-Taskforce der BaFin bis zum 12. Dezember den Namen und die Handynummer des entsprechenden Vorstandsmitglieds mitteilen.
In einigen Gesellschaften stieß die Anweisung auf Unverständnis. In Versicherungskreisen hieß es dagegen, die BaFin habe auf Äußerungen prominenter Vorstände reagiert, die sich eine Störung im Winterurlaub verbeten hätten.

Mittwoch, 26. November 2008



Mittagspause ist nicht Hauptverhandlung

Ein als Pflichtverteidiger beigeordneter Rechtsanwalt beantragte die ihm im Berufungsverfahren erwachsenen Gebühren und Auslagen auf insgesamt 1.546,76 Euro festzusetzen. Die Kostenbeamtin setzte jedoch die dem Pflichtverteidiger aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung nur in geringerer Höhe fest, sie hielt nämlich die beantragte Zusatzgebühr gemäß Nr. 4128 VV RVG zzgl. anteiliger Mehrwertsteuer für nicht entstanden, weil nicht mehr als 5 Stunden verhandelt worden sei. Die von 9.00 Uhr bis 14.20 Uhr dauernde Sitzung war nämlich in der Zeit von 12.07 Uhr bis 14.00 Uhr unterbrochen worden. Auf die Erinnerung des Pflichtverteidigers, der die Kostenbeamtin nicht abhalf, hob das Amtsgericht den Kostenfestsetzungsbeschluss auf und setzte die dem Pflichtverteidiger aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung antragsgemäß fest. Das Landgericht verwarf die hiergegen eingelegte – und vom Amtsgericht zugelassene – Beschwerde des Bezirksrevisors und ließ seinerseits die weitere Beschwerde zu. Der Bezirksrevisor legte in der Folge gegen den landgerichtlichen Beschluss für die Staatskasse weitere Beschwerde ein und beantragte, den angefochtenen Beschluss und den amtsgerichtlichen Beschluss aufzuheben und den ursprünglichen Rechtszustand, nämlich die Festsetzung der Vergütung ohne die Gebühr gemäß Nr. 4128 VV RVG wiederherzustellen. Das Landgericht half der weiteren Beschwerde des Bezirksrevisors nicht ab und legte die Sache dem OLG München zur Entscheidung vor, das Rechtsmittel hatte vor dem OLG München Erfolg.
Fast wie zu Hause...



Wenn man, wie ich, vom linken Niederrhein stammt, sind einem die Kneipen und Cafes in Belgien und den Niederlanden auch recht vertraut. Daher fühle ich mich in London immer "fast wie zu Hause", wenn ich im Lowlander (Creechurch Lane, London EC3A 5AY) bin. Neben einer grossen Auswahl belgischer wie auch niederländischer Biere bietet das Lokal auch herzhafte und gut portionierte Speisen an.

Dienstag, 25. November 2008



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Das Blog "The big picture" hat heute einen interessanten Beitrag (Big bailouts Bigger Bucks) veröffentlicht, in dem das gegenwärtige Rettungsprogramm mit anderen nicht gerade kostengünstigen "Projekten" verglichen wird, die in der Vergangenheit so aus dem US Staatshaushalt finanziert wurden.

"Wenn wir die Rettung von Citibank mit hinzurechenen, übersteigt der bailout jetzt $4,6165 Billionen Dollar. Da es den Menschen schwerfällt, sich derart große Zahlen vorzustellen, sollte man diese Zahl in einen Kontext setzen. Das derzeitgen Rettungspaket wegen der Kreditkrise ist die größte Ausgabe in der US-amerikanischen Geschichte. Jim Bianco von Bianco Research had die inflationsbereinigten Zahlen bereitgestellt.
Das Rettungspaket kostet mehr als alle nachfolgenden Ausgaben des Staatshaushaltes - zusammen:
• Marshall Plan
$12.7 Mrd., inflationsbereinigt $115.3 Mrd.
• Louisiana Purchase
$15 Mio., inflationsbereinigt $217 Mrd.
• Wettlauf zum Mond
$36.4 Mrd., inflationsbereinigt $237 Mrd.
• Savings & Loan Krise
$153 Mrd., inflationsbereinigt $256 Mrd.
• Korea-Krieg
$54 Mrd., inflationsbereinigt $454 Mrd.
• Der "New Deal"
$32 Mrd. (geschätzt), inflationsbereinigt $500 Mrd. (geschätzt)
• Irak-Invasion
$551 Mrd., inflationsbereinigt $597 Mrd.
• Vietnam-Krieg
$111 Mrd., inflationsbereinigt $698 Mrd.
• NASA
$416.7 Mrd., inflationsbereinigt $851.2 Mrd.
TOTAL: $3,92 Billionen
Das sind insgesamt rund $686 Mrd. weniger als die bisherigen Kosten der Kreditkrise.
Das dazu passende "Kuchendiagramm" gibt es hier.

Kollektive Rechtsdurchsetzung - Konferenz beim BMJ

In einer interessanten Pressemitteilung informierte das Bundesminsiterium der Justiz (BMJ) heute über eine aktuelle Konferenz zum Thema "Kollektive Rechtsdurchsetzung in Deutschland".

Vor dem Hintergrund einer Initiative der EU Kommission zum gleichen Thema verdeutlicht das BMJ unter anderem, dass eine "opt-out" Lösung, bei der ein Geschädigter aktiv werden muss um sich NICHT automatisch an einer Sammelklage zu beteiligen, mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör nicht vereinbar wäre. Vielmehr müsse der Geschädigte wählen können, ob er sich daran beiteilige oder nicht (sog. "opt-in" Lösung). Die Pressemitteilung fasst zudem den aktuellen Stand der Möglichkeiten kollektiver Rechtsdurchsetzung in Deutschland zusammen:

  • "Gewinnabschöpfung: Bei Kleinstschäden stehen Aufwand und Kostenrisiko für den einzelnen Betroffenen von vornherein außer Verhältnis zum Schaden. Deswegen wird er regelmäßig auf eine gerichtliche Durchsetzung seiner Ansprüche verzichten. Damit sich ein Geschäftsmodell, das darauf setzt, nicht lohnt, hat der Gesetzgeber seit 2005 im Wettbewerbsrecht und im Kartellrecht einen Gewinnabschöpfungsanspruch geschaffen. Verstößt ein Unternehmen vorsätzlich gegen das Wettbewerbs- oder Kartellrecht, kann der daraus erzielte Gewinn des Schädigers abgeschöpft und an die Staatskasse abgeführt werden. Klageberechtigt sind unter anderem die Verbraucherschutzverbände, die Industrie- und Handelskammern oder andere Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen.
  • Einziehungsklage: Bei mittleren Schäden sind die einzelnen Geschädigten häufiger bereit, ihre Rechte durchzusetzen, wenn sich Aufwand und Risiko in vertretbarem Rahmen halten. Dafür gibt es im deutschen Recht seit 2002 eine spezielle Form der opt-in-Sammelklage, nämlich die sogenannte Einziehungsklage für Verbraucherverbände. Sie gibt Verbraucherschutzverbänden die Möglichkeit, Zahlungsansprüche von mehreren Verbrauchern im eigenen Namen einzuklagen. Bei einer Einziehungsklage sind Aufwand und Risiko individueller Klagen spürbar vermindert. Zugleich ist sie gegen Missbrauch und vorschnelles Klagen gesichert. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene, neue Rechtsdienstleistungsgesetz hat dieses Instrument noch erweitert.
  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG): Eine dritte Kategorie sind Großschäden insbesondere in den Bereichen Produkthaftung, Prospekthaftung oder Haftung für schwere Unfälle mit vielen Opfern. Hier sind die Geschädigten meist entschlossen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Gerichte müssen über Instrumente verfügen, um solche Großschadenskomplexe möglichst effizient, zügig und einheitlich zu entscheiden. Für den Teilbereich des Kapitalmarktrechts wurde im Jahr 2005 mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eine Lösung geschaffen. Mit dem KapMuG kann in Schadensersatzprozessen wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformationen ein Musterverfahren durchgeführt werden. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen gleichlautend stellen, können in dem Musterverfahren einheitlich durch das Oberlandesgericht entschieden werden. Dieser Musterentscheid hat dann Bindungswirkung für alle gleichartigen Prozesse. Das KapMuG ist ein Pilotprojekt, das am 1. November 2010 außer Kraft treten wird. Der Gesetzgeber wird bis dahin untersuchen, ob das Musterverfahren als allgemeine Regelung in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden soll. Es sind Anwendungsfälle denkbar, für die sich ein Musterverfahren durchaus eignen würde."