In einem kürzlich veröffentlichten Memo der Versicherungsaufsichtsbehörde des Staates New York vertritt diese die Ansicht, dass eine Klausel in der die Anspruchsabwehr dem Versicherungsnehmer auferlegt wird, in einem D&O Vertrag nicht zulässig sei (für den englischsprachigen Volltext hier klicken).
Die Stellungnahme von Carrie Cope, einer in Chicago ansässigen Anwältin, warum dies sowohl aus rechtlichen wie auch aus praktischen Gründen abzulehnen ist, kann hier nachgelesen werden.
(via D&O Diary)
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