Bewerbungsfrist läuft in acht Tagen ab
Wie die
Times Online heute berichtet, verbleiben möglichen Interessenten noch acht Tage um eine Bewerbung für eine Stelle als Richter an dem in Gründung befindlichen
Supreme Court of the United Kingdom einzureichen.
Wie wohl nur wenigen Interessierten ausserhalb Großbritanniens bekannt ist, wurde im Rahmen des Constitutional Reform Act 2005 beschlossen, dieses Gericht zu schaffen. Es soll seine Tätigkeit nach Abschluss der Arbeiten am Gerichtsgebäude, der ehemaligen Middlesex Guildhall (siehe Bild) im Oktober 2009 aufnehmen.
Der Supreme Court of the United Kingdom wird die bislang dem House of Lords zustehenden Aufgaben der Rechtsprechung übernehmen. Diese wurden gewöhnlich nicht vom gesamten House of Lords, sondern von den Lords of Appeal in Ordinary (den so genannten Law Lords) ausgeübt.
Damit wird das neue Gericht höchste Instanz in allen Fragen englischen, walisischen und nordirischen Rechts. Anders als in zivilrechtlichen Fragen bleibt in strafrechtlichen Angelegenheiten hingegen der High Court of Justiciary für Schottland oberste Instanz.
Ferner werden dem Supreme Court die Aufgaben des Judicial Committee of the Privy Council übertragen, welches unter anderem auch als letzte Instanz oberhalb der höchsten Gerichte einiger Commonwealth Staaten fungierte.
Der Supreme Court soll zunächst mit den bisherigen law Lords besetzt werden. Da vor Aufnahme der Tätigkeit des Supreme Court aber drei der derzeitigen Law Lords in den Ruhestand treten werden, läft derzeit das Bewerbungsverfahren für deren Stellen.
Neben Fragen der personellen Besetzung sind jedoch noch viele weitere formelle Punkte noch nicht abschliessend geklärt. Zwar sind organisatorischen Fragen für mögliche Übertragungen aus dem Gerichtssaal noch nicht geregelt, aber durch das Verlegen der entsprechenden Kabel werden zumindest faktisch bereits die notwendigen Voraussetzungen für Fernsehen und Webcasts geschaffen. Damit einher geht jedoch auch die Frage nach den Formalia für die Urteile des Supreme Court. Neben einer Sachverhaltsdarstellung (die bisher nicht immer vorhanden war) käme hier eine Zusammenfassung der Entscheidung in Betracht.
Daraus folgen aber weitere, bislang unbeantwortete Fragen: Wer soll das Urteil verfassen. In der bisherigen Praxis enthalten die Entscheidungen der Law Lords, die manchmal bis zu fünf voll ausformulierte und sich unter Umständen auch gegenseitg widersprechende Begründungen und sind so selbst für Juristen verwirrend. Die Meinungen gehen aber noch auseinander, ob zukünftig einer der Richter das mehrheitlich gefällte Urteil verfassen und den anderen lediglich die Möglichkeit gewährt werden soll, Ihre gegebenenfalls abweichende Meinung in Fussnoten oder im Anschluss zu begründen.
Unklar ist ferner noch, in welcher Stärke und Zusammensetzung über die zukünftigen Fälle verhandelt werden soll. Diese und viele andere Detailfragen müssen noch geklärt und beschlossen werden, bevor das Gericht dann im kommenden Jahr seine Arbeit aufnehmen soll.