Dienstag, 14. Oktober 2008

Englisches Gericht weist Klage auf Schadensersatz nach US-Vorbild ab



Der englische Court of Appeal hat es nach Meldungen der Times Online in einem mit Spannung erwarteten Urteil abgelehnt, Schadensersatz nach US-amerikanischem Vorbild zuzusprechen. Vielmehr wurde der Grundsatz aufrechterhalten, dass Schadensersatz auf den Umfang nachweislich erlittenen Schadens begrenzt ist. Der Erwägungen unrechtmäßig erzielte Gewinne abzuschöpfen und der Erzielung von Abschreckung für Dritte wurde damit eine Abfuhr erteilt. Das Urteil erging im Zusammenhang mit einem von Gefügelfarmern und Tierfuttermittel-Herstellern erhobenen Verfahren gegen mehrere Unternehmen, darunter Sanofi-Aventis, BASF und Roche. Das Verfahren kam in Gang, nachdem die vorgenannten Unternehmen von der EU-Kommission in einem Kartellverfahren wegen illegaler Preisabsprachen für Vitamine für schuldig befunden und Ihnen die Zahlung von 855 Mio. € auferlegt wurde.

Die Kläger konnten keinen eigenen finanziellen Schaden nachweisen, deis unter anderen weil sie die gezahlten Preise an ihre eigenen Kunden weitergegeben hatten. Gleichwohl argumentierten Sie, dass Ihnen ein Teil der von dem Kartell illegal erwirtschafteten Profite zustehe. Ferner hatten die Kläger beantragten, das Gericht möge Strafschadenserzatz gegen die Vitaminhersteller verhängen, um andere Kartells abzuschrecken.

Beide Argumente wurden bereits in der vorangehenden Instanz von einem Richter des High Court abgewiesen. Dieser urteilte, dass das traditionelle System für die Ermittlung von Schadensersatz angemessen sei. Dem Begehren nach Strafschadensersatz wurde zudem entgegengehalten, dass die Vitaminhersteller bereits eine Zahlung an die EU Kommission hatten leisten müssen und daher nicht ein zweites Mal bestraft werden sollten. Der Court of Appeal hat diese Auffassung im heutigen Urteil bestätigt.

Die Entscheidung ist ein Rückschlag gegen die Bemühungen hiesiger Behörden, die Betroffene dazu anregen wollten, sich auch auf dem Zivilrechtswege gegen Unternehmen zu wenden, die Kartellrechtsverstöße begangen haben.

Keine Kommentare: