Freitag, 19. Dezember 2008
Dienstag, 16. Dezember 2008
Freitag, 12. Dezember 2008
Donnerstag, 11. Dezember 2008
Montag, 8. Dezember 2008
Samstag, 6. Dezember 2008
Donnerstag, 4. Dezember 2008
Nachfolgend ein Schreiben von Elijah E. Cummings (Demokrat, Mitglied des US Repräsentantenhasues für Maryland), senior member des House Committee on Oversight and Government Reform und member des Joint Economic Committee an Edward Liddy, President & CEO of AIG.
December 1, 2008
Mr. Edward M. Liddy
Chief Executive Officer
American International Group, Inc.
70 Pine StreetNew York,
NY 10270
Dear Mr. Liddy:
I write today to request that American International Group (AIG) fully disclose to the public the extent of the payments being made to senior company executives under your employee "retention program." The limited information that is currently available to the public about this program is insufficient to constitute the level of disclosure that the American taxpayers, who have bailed out this firm repeatedly in recent weeks, have the right to expect.
In form 8-K dated September 22, 2008, and filed with the Securities and Exchange Commission (SEC), AIG disclosed the following: "On September 22, 2008, a retention program of American International Group, Inc. ("AIG") became effective. The program applies to approximately 130 executives and consists of cash awards payable 60 percent in December 2008 and 40 percent in December 2009."
AIG has recently indicated that it will not provide performance bonuses in 2008. However, in what appears to be a disingenuous "slight of hand," AIG has announced its intention to continue to provide the retention program payments (commonly known as retention bonuses) previously announced in September - albeit some executives have apparently opted to delay receipt of these payments (but not to forgo them).
Thus, in form 8-K dated November 24, 2008, and filed with the SEC, AIG disclosed the following: "On November 24, 2008, the Executive Officers of American International Group, Inc. ("AIG") who participate in its previously disclosed retention program, including Chief Financial Officer David Herzog and Executive Vice President Jay Wintrob, volunteered to delay payments thereunder, with the first installment being delayed from December 2008 until April 2009 and the second installment being delayed from December 2009 until April 2010. Chairman and Chief Executive Officer Edward M. Liddy does not participate in this program."
In September of this year (and several days prior to the SEC filing announcing the "retention program"), the U.S. taxpayers provided a bailout loan of $85 billion to keep AIG afloat; in return, the federal government received an ownership stake in the firm. Subsequent actions increased the total size of the bailout to more than $150 billion - and restructured some of the initial loans provided to the firm.
Without taxpayer intervention, AIG would have ceased to exist and, to be blunt, all of its employees would have lost their jobs.Against this background - and given the massive layoffs occurring at other major financial entities, such as Citibank - the American taxpayers have a right to know why senior executives at AIG, who are frankly lucky to still have jobs, need to receive additional bonus payments of any kind to retain them at AIG.
To that end, I request that AIG disclose to the public the following information:
1. Which executives in which AIG divisions are receiving the retention payments - and how much is each executive receiving" What are the base salaries of the executives receiving the retention payments?
2. Are all executives delaying receipt of these payments until April 2009 - or, if any executive is not delaying receipt of the payments, which executive or executives is/are receiving payments in December 2008 and how much is each executive receiving?
3. Why is it necessary for any AIG executive to receive a retention payment - and why is it necessary that these be scheduled for April 2009 and April 2010?
4. What will be the source of the retention payments provided in 2009 and 2010?AIG has previously claimed in correspondence to me that it is working "to create a transparent, accountable culture to regain the trust of the American people."
The disclosure of the information requested here will be a first step toward providing the kind of transparency that the American people have the right to expect from a private firm to which they have provided more than $150 billion in financial assistance.
Sincerely,
Elijah E. Cummings
Member of Congress
via insurancenewsnet.com
Hier ist das Federal Bailout Antragsformular, es ist “so einfach und leicht auszufüllen, dass selbst Skadden Arps nicht mehr als $2.7 Mio. für eine rechtliche Prüfung velangen würde.”
(via Securitiesdocket)
Mittwoch, 3. Dezember 2008
Dienstag, 2. Dezember 2008
Montag, 1. Dezember 2008
Der "komplette Rückzug aus Asien" wird dann aber durch den folgenden Satz relativiert, dass von diesen Maßnahmen die German Centres in Shanghai und in Delhi.Gurgaon nicht nicht betroffen seiene. Hier werd die BayernLB den deutschen Mittelstand auch künftig aktiv auf dem Weg in die Zukunftsmärkte nach China und Indien begleiten.
Freitag, 28. November 2008
Hier können Sie Ihre eigene Karte erstellen:
http://bighugelabs.com/flickr/map.php
Viele Deutsche halten den Fahrstil ihrer Landsleute für forsch und aggressiv - im Ausland haben hiesige Pkw-Piloten hingegen einen blendenden Ruf: Einer neue Studie zufolge halten die Europäer die Deutschen für die besten Autofahrer des Kontinents. Die Briten und die Schweizer folgen auf den Plätzen zwei und drei
Auch die Deutschen selbst hielten sich in der Umfrage für die besten Autofahrer des Kontinents - allerdings bezeichneten zugleich 47 Prozent der Bundesbürger den deutschen Fahrstil als aggressiv. Weitere Ergebnisse:
- rd. 80% der Befragten hielten Frauen für die besseren Fahrer.
- die grosse Mehrheit hielt zu geringen Abstand für das größte Risiko im Strassenverkehr
- rd. 25% aller deutschen Teilnehmer gaben zu selbst nicht genügend Abstand zu halten
- 41 Prozent der Deutschen fühlten sich auf Landstraßen am sichersten
- gerade auf Landstrassen ereignen sich in Deutschland die meisten tödlichen Unfälle.
Donnerstag, 27. November 2008
Deshalb müssten alle Gesellschaften ein Vorstandsmitglied benennen, das vom 22. Dezember bis zum 11. Januar "innerhalb eines halben Tages zu persönlichen Gesprächen mit der Aufsicht zur Verfügung stehen könnte". Die Aufsicht hat ihren Sitz in Bonn. Die Gesellschaften müssen der Krisen-Taskforce der BaFin bis zum 12. Dezember den Namen und die Handynummer des entsprechenden Vorstandsmitglieds mitteilen.
Mittwoch, 26. November 2008
Ein als Pflichtverteidiger beigeordneter Rechtsanwalt beantragte die ihm im Berufungsverfahren erwachsenen Gebühren und Auslagen auf insgesamt 1.546,76 Euro festzusetzen. Die Kostenbeamtin setzte jedoch die dem Pflichtverteidiger aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung nur in geringerer Höhe fest, sie hielt nämlich die beantragte Zusatzgebühr gemäß Nr. 4128 VV RVG zzgl. anteiliger Mehrwertsteuer für nicht entstanden, weil nicht mehr als 5 Stunden verhandelt worden sei. Die von 9.00 Uhr bis 14.20 Uhr dauernde Sitzung war nämlich in der Zeit von 12.07 Uhr bis 14.00 Uhr unterbrochen worden. Auf die Erinnerung des Pflichtverteidigers, der die Kostenbeamtin nicht abhalf, hob das Amtsgericht den Kostenfestsetzungsbeschluss auf und setzte die dem Pflichtverteidiger aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung antragsgemäß fest. Das Landgericht verwarf die hiergegen eingelegte – und vom Amtsgericht zugelassene – Beschwerde des Bezirksrevisors und ließ seinerseits die weitere Beschwerde zu. Der Bezirksrevisor legte in der Folge gegen den landgerichtlichen Beschluss für die Staatskasse weitere Beschwerde ein und beantragte, den angefochtenen Beschluss und den amtsgerichtlichen Beschluss aufzuheben und den ursprünglichen Rechtszustand, nämlich die Festsetzung der Vergütung ohne die Gebühr gemäß Nr. 4128 VV RVG wiederherzustellen. Das Landgericht half der weiteren Beschwerde des Bezirksrevisors nicht ab und legte die Sache dem OLG München zur Entscheidung vor, das Rechtsmittel hatte vor dem OLG München Erfolg.
Dienstag, 25. November 2008
• Louisiana Purchase
• Wettlauf zum Mond
• Savings & Loan Krise
• Korea-Krieg
• Der "New Deal"
• Irak-Invasion
• Vietnam-Krieg
• NASA
In einer interessanten Pressemitteilung informierte das Bundesminsiterium der Justiz (BMJ) heute über eine aktuelle Konferenz zum Thema "Kollektive Rechtsdurchsetzung in Deutschland".
Vor dem Hintergrund einer Initiative der EU Kommission zum gleichen Thema verdeutlicht das BMJ unter anderem, dass eine "opt-out" Lösung, bei der ein Geschädigter aktiv werden muss um sich NICHT automatisch an einer Sammelklage zu beteiligen, mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör nicht vereinbar wäre. Vielmehr müsse der Geschädigte wählen können, ob er sich daran beiteilige oder nicht (sog. "opt-in" Lösung). Die Pressemitteilung fasst zudem den aktuellen Stand der Möglichkeiten kollektiver Rechtsdurchsetzung in Deutschland zusammen:
- "Gewinnabschöpfung: Bei Kleinstschäden stehen Aufwand und Kostenrisiko für den einzelnen Betroffenen von vornherein außer Verhältnis zum Schaden. Deswegen wird er regelmäßig auf eine gerichtliche Durchsetzung seiner Ansprüche verzichten. Damit sich ein Geschäftsmodell, das darauf setzt, nicht lohnt, hat der Gesetzgeber seit 2005 im Wettbewerbsrecht und im Kartellrecht einen Gewinnabschöpfungsanspruch geschaffen. Verstößt ein Unternehmen vorsätzlich gegen das Wettbewerbs- oder Kartellrecht, kann der daraus erzielte Gewinn des Schädigers abgeschöpft und an die Staatskasse abgeführt werden. Klageberechtigt sind unter anderem die Verbraucherschutzverbände, die Industrie- und Handelskammern oder andere Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen.
- Einziehungsklage: Bei mittleren Schäden sind die einzelnen Geschädigten häufiger bereit, ihre Rechte durchzusetzen, wenn sich Aufwand und Risiko in vertretbarem Rahmen halten. Dafür gibt es im deutschen Recht seit 2002 eine spezielle Form der opt-in-Sammelklage, nämlich die sogenannte Einziehungsklage für Verbraucherverbände. Sie gibt Verbraucherschutzverbänden die Möglichkeit, Zahlungsansprüche von mehreren Verbrauchern im eigenen Namen einzuklagen. Bei einer Einziehungsklage sind Aufwand und Risiko individueller Klagen spürbar vermindert. Zugleich ist sie gegen Missbrauch und vorschnelles Klagen gesichert. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene, neue Rechtsdienstleistungsgesetz hat dieses Instrument noch erweitert.
- Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG): Eine dritte Kategorie sind Großschäden insbesondere in den Bereichen Produkthaftung, Prospekthaftung oder Haftung für schwere Unfälle mit vielen Opfern. Hier sind die Geschädigten meist entschlossen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Gerichte müssen über Instrumente verfügen, um solche Großschadenskomplexe möglichst effizient, zügig und einheitlich zu entscheiden. Für den Teilbereich des Kapitalmarktrechts wurde im Jahr 2005 mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eine Lösung geschaffen. Mit dem KapMuG kann in Schadensersatzprozessen wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformationen ein Musterverfahren durchgeführt werden. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen gleichlautend stellen, können in dem Musterverfahren einheitlich durch das Oberlandesgericht entschieden werden. Dieser Musterentscheid hat dann Bindungswirkung für alle gleichartigen Prozesse. Das KapMuG ist ein Pilotprojekt, das am 1. November 2010 außer Kraft treten wird. Der Gesetzgeber wird bis dahin untersuchen, ob das Musterverfahren als allgemeine Regelung in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden soll. Es sind Anwendungsfälle denkbar, für die sich ein Musterverfahren durchaus eignen würde."
Montag, 24. November 2008
Pearly King & Queen
Freitag, 21. November 2008
SEC Settlements: Eine neue Ära nach "SOX"
Donnerstag, 20. November 2008
Wie die Times Online heute berichtet, verbleiben möglichen Interessenten noch acht Tage um eine Bewerbung für eine Stelle als Richter an dem in Gründung befindlichen Supreme Court of the United Kingdom einzureichen.
Wie wohl nur wenigen Interessierten ausserhalb Großbritanniens bekannt ist, wurde im Rahmen des Constitutional Reform Act 2005 beschlossen, dieses Gericht zu schaffen. Es soll seine Tätigkeit nach Abschluss der Arbeiten am Gerichtsgebäude, der ehemaligen Middlesex Guildhall (siehe Bild) im Oktober 2009 aufnehmen.
Der Supreme Court of the United Kingdom wird die bislang dem House of Lords zustehenden Aufgaben der Rechtsprechung übernehmen. Diese wurden gewöhnlich nicht vom gesamten House of Lords, sondern von den Lords of Appeal in Ordinary (den so genannten Law Lords) ausgeübt.
Damit wird das neue Gericht höchste Instanz in allen Fragen englischen, walisischen und nordirischen Rechts. Anders als in zivilrechtlichen Fragen bleibt in strafrechtlichen Angelegenheiten hingegen der High Court of Justiciary für Schottland oberste Instanz.
Ferner werden dem Supreme Court die Aufgaben des Judicial Committee of the Privy Council übertragen, welches unter anderem auch als letzte Instanz oberhalb der höchsten Gerichte einiger Commonwealth Staaten fungierte.
Der Supreme Court soll zunächst mit den bisherigen law Lords besetzt werden. Da vor Aufnahme der Tätigkeit des Supreme Court aber drei der derzeitigen Law Lords in den Ruhestand treten werden, läft derzeit das Bewerbungsverfahren für deren Stellen.
Neben Fragen der personellen Besetzung sind jedoch noch viele weitere formelle Punkte noch nicht abschliessend geklärt. Zwar sind organisatorischen Fragen für mögliche Übertragungen aus dem Gerichtssaal noch nicht geregelt, aber durch das Verlegen der entsprechenden Kabel werden zumindest faktisch bereits die notwendigen Voraussetzungen für Fernsehen und Webcasts geschaffen. Damit einher geht jedoch auch die Frage nach den Formalia für die Urteile des Supreme Court. Neben einer Sachverhaltsdarstellung (die bisher nicht immer vorhanden war) käme hier eine Zusammenfassung der Entscheidung in Betracht.
Daraus folgen aber weitere, bislang unbeantwortete Fragen: Wer soll das Urteil verfassen. In der bisherigen Praxis enthalten die Entscheidungen der Law Lords, die manchmal bis zu fünf voll ausformulierte und sich unter Umständen auch gegenseitg widersprechende Begründungen und sind so selbst für Juristen verwirrend. Die Meinungen gehen aber noch auseinander, ob zukünftig einer der Richter das mehrheitlich gefällte Urteil verfassen und den anderen lediglich die Möglichkeit gewährt werden soll, Ihre gegebenenfalls abweichende Meinung in Fussnoten oder im Anschluss zu begründen.
Unklar ist ferner noch, in welcher Stärke und Zusammensetzung über die zukünftigen Fälle verhandelt werden soll. Diese und viele andere Detailfragen müssen noch geklärt und beschlossen werden, bevor das Gericht dann im kommenden Jahr seine Arbeit aufnehmen soll.
Mittwoch, 19. November 2008
Dienstag, 18. November 2008
The scooter-MAN
Das Motto lautet: You drink, we drive. Wenn man mit dem Auto angereist ist und trotz Alkoholgenuss spät abends noch nach Hause muss, hilft der scooter-Man. Er verstaut sein Mini-Motorrad im Kofferraum, fährt den Kunden nach Hause und macht sich dann auf seiner Maschine auf den Rückweg. Günstiger als eine Taxifahrt und das eigene Auto steht morgens zu Hause vor der Tür. Eine gute Geschäftsidee! (Tel.: 0044 870 24 26 999)
Sonntag, 16. November 2008
London Jazz Festival 2008
Nigel Kennedy war der beste Performer bei der Eröffungnsveranstaltung im Barbican (s.o.) am vergangenen Freitag. Mehr Infos zum Festival gibt es hier.
Freitag, 14. November 2008
Mittwoch, 12. November 2008
Freitag, 7. November 2008
US Senator Ernie Chambers aus Nebraska hat am 7.11.2008 mitgeteilt, dass er gegen die Entschiedung eines Richters, seine Klage gegen Gott abzuweisen, Rechtsmittel beim Nebraska Supreme Court einlegen wird.
(via Freep)
Donnerstag, 6. November 2008
Mittwoch, 5. November 2008
Dienstag, 4. November 2008
The Wurst place in town
Heute waren wir seit einiger Zeit mal wieder bei Kurz und Lang, meinem Lieblings-Wurstlokal in London. Hier gibt es nicht nur Krakauer, Frankfurter, Rindswurst und Bratwurst, mit Löwensenf oder (herrlich künstlichem) Hela Gewürzketchup, sondern auch mal andere deutsche Biersorten als das omnipräsente Becks, wie das frisch-herbe Flensburger oder ein kühles Tannenzäpfle. Allen Freunden deutscher Wurst und deutschen Bieres in London die das Lokal noch nicht kennen, kann ich Kurz & Lang wärmstens empfehlen.
P.S.: Nein, ich bekomme für diese Erwähnung keinerlei Zuwendung von dem Lokal.
Montag, 3. November 2008
Wo würden Sie lieber ein Unternehmen an die Börse bringen?
Freitag, 31. Oktober 2008
"He who sells what isn’t his’n, must buy it back or go to pris’n.”
Daniel Drew (ein "short-seller" aus dem 19. Jahrhundert)
Donnerstag, 30. Oktober 2008
Bußgeld wegen unzureichender Vorkehrungen gegen Geldwäsche
Die Financial Services Authority (FSA) hat heute hier mitgeteilt gegen die Sindicatum Holdings Limited (SHL) eine Geldbuße in Höhe von £49,000 sowie in Höhe von £17,500 gegen deren Money Laundering Reporting Officer (MLRO = Geldwäsche-Beauftragten) verhängt zu haben.
Die SLH hatte nach Ansicht der FSA keine ausreichenden Vorkehrungen eingerichtet um die Identität ihrer Kunden zu prüfen und aufzuzeichnen. Dies ist der erste Fall, in dem die FSA ein Bußgeld gegen den Geldwäsche-Beauftragten eines Finanzdienstleisters persönlich verhängt hat.
Dem MLRO, der auch Mitglied der Geschäftsführung ist, wird vorgeworfen es unterlassen zu haben, adäquate Prozesse einzurichten mit denen das Risko der Geldwäsche hätte kontrolliert werden können.
Auch wenn bei SLH keine Hinweise auf tatsächliche Geldwäsche-Vorgäge vorlagen, statuiert die FSA mit der Verhängung dieses Bußgeldes ein Exempel, um die Wichtigkeit des Themas zu betonen. So enthält die Presserklärung der FSA unter anderem den Hinweis darauf, dass die Höhe des in diesem Falle verhängten Bußgeldes sich auch an den begrenzten finanziellen Mitteln des Unternehmens orientiert habe, so dass ein Bußgeld in anderen Fällen durchaus höher ausfallen könne.
Mittwoch, 29. Oktober 2008
Wilkommen in London - Metropole der Messermörder!
Spiegel Online greift heute das unter dem Titel "knife crime" bekannte Problem auf, welches auch in den hiesigen Medien bei jedem Opfer neu aufflammt, aber von einer Lösung noch weit entfernt zu sein scheint.
In dem Bericht wird die Zeitung "Independent" mit einer Statistik zitiert, nach der im vergangenen Jahr 14.000 Menschen in London wegen Stich- und Schnittwunden behandelt wurden.
Die Bemühungen der Behörden, Jungedliche zu überzeugen, dass es besser ist ohne ein Messer in der Tasche durch die Stadt zu laufen, sind bislang ohne wirklich durchschlagenden Erfolg geblieben. Im Independent wird eine Statistik gezeigt, nach der die Anzahl von Schülern, die ein Messer mit sich tragen von 20% im Jahre 2002 auf 32 % im Jahre 2005 angestiegen ist.
Inzwischen ist die Polizei befugt auch ohne konkreten Verdacht auf der Strasse Taschenkontrollen durchzuführen. Zwar vermeldet die Statistik der Metropolitan Police derzeit einen Rückgang um 10,2% bei "knife crime", aber bis man sich in London, gerade als Jugendlicher, auf der Strasse wieder einigermassen sicher fühlen kann, wird wohl noch einige Zeit vergehen.
Dienstag, 28. Oktober 2008
Montag, 27. Oktober 2008
Die englische Anwaltschaft fürchtet, das dieser Fall weiter dazu beiträgt, Unternehmen könnten sich in Zukunft entscheiden Rechtsstreitigkeiten besser an Standorten mit geringeren Gebühren auszutragen. In diesem Zusammenhang bricht die heutige Pressemitteilung des BMJ eine Lanze für den Standort Deutschland; Zitat: "Made in Germany" gilt auch als Qualitätsmerkmal für das deutsche Recht. Es ist vorhersehbar, bezahlbar und durchsetzbar. Es sorgt für einen fairen Interessensausgleich und eine angemessene Verteilung von Risiken.
Freitag, 24. Oktober 2008
Donnerstag, 23. Oktober 2008
Rating Agentur von Marktentwicklungen überrascht!
Shannon Mooney: I know right ... model def does not capture half of the risk
(...wir sollten soetwas kein Rating geben)
(...wir geben jedem deal ein Rating)